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Benelux-Vertrag ArtikelDer Benelux-Vertrag (Union Économique Benelux) wurde am 3.02 1958 von Belgien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Dort wurde die Errichtung einer Wirtschaftsunion vereinbart, die alle drei Länder umfassen sollte. Für die Dauer von 50 Jahren wurde gegenseitiger freier Austausch von Gütern, Arbeitskräften, Dienstleistungen und Kapital vereinbart. Der Staatsvertrag trat 1960 in Kraft, damit gab es praktisch keine Handelsbeschränkungen mehr zwischen den drei Staaten. Der Name Benelux wurde erstmals auf diesen Vertrag angewandt, er setzt sich aus den Anfängen der Landesnamen zusammen: Belgique/België, Nederland und Luxembourg.
Vorläufer des Benelux-Vertrages waren die am 25.07 1921 zwischen Luxemburg und Belgien geschlossene Wirtschaftsunion mitsamt Währungsverbund und die am 1.01 1948 in Kraft tretende Zollunion, die von den Exilregierungen der drei europäischen Länder bereits in dem Jahre 1944 vorbereitet worden und am 5.09 1944 vertraglich vereinbart worden war. Der Benelux-Vertrag von 1958 faßt diese vorangehenden und eine Reihe weiterer Vereinbarungen mit der Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion zusammen.
Der Benelux-Vertrag war der erste vollkommen freie internationale Wirtschafts- und Arbeitsraum. Er gilt heute als die Keimzelle der Europäischen Gemeinschaft. Die Benelux-Länder waren zusammen mit Deutschland, Frankreich und Italien Gründungsmitglieder der EGKS und EWG, der Vorgänger der Europäischen Union.
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